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Terminkalender

Bonner Friedensgruppen rufen auf zu einer Protestkundgebung am 21. Januar 2023 vor dem Rathaus Bonn um „5 vor 12“ - 11.55 Uhr – für den Beitritt Deutschlands zum UN-Atomwaffenverbotsvertrag, der am 22. Januar 2020 in Kraft getreten ist.
Die Stadt Bonn hat den Städteappell von ICAN (Int. Koalition zur Abschaffung aller Atombomben) unterzeichnet und steht damit hinter unserer Forderung.

==> Rede von Tanja Banavas

Der UN-Atomwaffenverbotsvertrag (AVV) ist notwendig geworden, weil sich die Atomwaffenstaaten seit über 50 Jahren weigern, der Verpflichtung zu vollständiger nuklearer Abrüstung aus dem Nichtverbreitungsvertrag nachzukommen. Hartnäckig hält die Bundesregierung an der nuklearen Teilhabe in der NATO fest. 60 km von Bonn entfernt lagern in Büchel in der Eifel etwa 20 Atombomben mit einer Sprengkraft von jeweils bis zu 13 Hiroshima-Bomben. Dazu stehen Tornado-Jagdflugzege als Trägersysteme bereit. Im Kriegsfall sollen Bundeswehrsoldaten die atomar-tödliche Last in die Ziele fliegen.

Statt abzurüsten, rüstet die Bundesregierung auch atomar auf: Büchel wird für 260 Mio. Euro umgebaut. 35 neue US-Tarnkappenbomber werden bestellt. Neue zielgenauere B61-12-Atombomben sollen in Kürze in Büchel stationiert werden. Sie senken die Hemmschwelle zu einem Einsatz und sind zugleich erste Ziele in einem Atomkrieg.

Die Debatten um einen Atomwaffeneinsatz im Kontext des Ukraine-Krieges zeigen, wie fragil die atomare Abschreckung ist. Der Atomkrieg ist jederzeit möglich. Statt aufzurüsten und immer mehr Waffen und Panzer in die Ukraine zu liefern, muss die Bundesregierung auf einen Waffenstillstand und Friedensverhandlungen drängen.

Das Konzept der „nuklearen Teilhabe“ ist völkerrechtswidrig. Denn nach dem Nichtverbreitungsvertrag für Nuklearwaffen darf die Bundesrepublik weder unmittelbar noch mittelbar über Atomwaffen verfügen. Und in Büchel haben wir genau diese mittelbare – und im Ernstfall unmittelbare - Verfügungsgewalt. Jeder Einsatz von Atomwaffen wäre völkerrechtlich ein Verbrechen. Denn der Internationale Gerichtshof hat schon 1996 in einem von der UNO angeforderten Gutachten erklärt, dass der Einsatz dieser Waffen „generell“ völkerrechtswidrig sei. Atomwaffen können nicht zwischen Kriegsbeteiligten und Zivlist*innen unterscheiden, sie verursachen extreme Qualen, wirken durch die Strahlung unbegrenzt, zerstören die Umwelt, ziehen unbeteiligte Staaten in Mitleidenschaft und bedrohen den gesamten Planeten.

Wir fordern den Abzug der Atombomben aus Büchel, den Ausstieg aus der nuklearen Teilhabe in der NATO, keine neuen Atombomber F-35! Deutschland muss dem Atomwaffenverbotsvertrag beitreten!

Unterstützt die Kampagne „Büchel ist überall – atomwaffenfrei jetzt!“ / atomwaffenfrei.de

 

 

viSdP: M. Singe, 53111 Bonn